Pflegehilfsmittel

Sie haben einen Pflegegrad?
Sie pflegen eine Person mit Pflegegrad?
Die Pflege findet zu Hause statt?

Dann haben Sie oder Ihr Angehöriger gemäß § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel!

Damit Sie Ihre Pflege-Hilfsmittel kostenlos geliefert bekommen können, müssen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse stellen.

Aber keine Sorge:

Das ist für Sie ganz einfach – denn wir übernehmen alle Formalitäten für Sie!

Kostenlose Pflegehilfsmittel

im Wert von bis zu 40 pro Monat

Wählen Sie den für Sie bequemsten Weg:

per E-Mail

Fordern Sie das Antragsformular per E-Mail an.
Sie erhalten das Formular innerhalb weniger Minuten.

per Post

Fordern Sie das Antragsformular per Post an.
Sie erhalten das Formular per Brief in 2-3 Tagen.

Diese Pflegehilfsmittel können Sie über uns beziehen:

WICHTIGER HINWEIS:

Auf Grund der aktuellen Corona-Situation, kann es bei vereinzelten Pflegehilfsmitteln (wie z.B. Mundschutz oder Desinfektionsmittel) zu Lieferschwierigkeiten kommen. Sprechen Sie uns an!

Pflegehilfsmittel

  • Saugende Bettschutzeinlagen
  • Fingerlinge
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen (Einmalgebrauch)
  • Schutzschürzen (wiederverwendbar)
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel